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Patrik Merz
Immobilienverwalter
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Sicher haben einige Kaufinteressenten darauf gewartet. Ab dem 23. Dezember 2020 werden die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser geändert. Der Verkäufer einer Immobilie muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision bezahlen. Das bedeutet, dass gerade Käufer ordentlich sparen können.
Endlich eine einheitliche Regelung bezüglich der Maklerprovision
Bisher war es so, dass es viele verschiedene regionale Regelungen bezüglich der Provisionen gab. Dem Gesetz, das nun erstmals eine einheitliche bundesweite Regelung, gingen einige Diskussionen voraus. Bisher gab es nur bei der Vermittlung von Mietwohnungen ernsthafte Bemühungen zur Vereinheitlichung des Provisionsmodells, nämlich das sogenannte Bestellerprinzip. Es besagte, dass die Provision von dem getragen werden muss, der den Makler auch beauftragt hat. Nun wird dieses Modell jedoch durch das neue Gesetz abgelöst. Ab sofort müssen beide Parteien die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, ganz gleich, wer den Auftrag erteilt hat.
Sicher haben einige Kaufinteressenten darauf gewartet. Ab dem 23. Dezember 2020 werden die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser geändert. Der Verkäufer einer Immobilie muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision bezahlen. Das bedeutet, dass gerade Käufer ordentlich sparen können.
Endlich eine einheitliche Regelung bezüglich der Maklerprovision
Bisher war es so, dass es viele verschiedene regionale Regelungen bezüglich der Provisionen gab. Dem Gesetz, das nun erstmals eine einheitliche bundesweite Regelung, gingen einige Diskussionen voraus. Bisher gab es nur bei der Vermittlung von Mietwohnungen ernsthafte Bemühungen zur Vereinheitlichung des Provisionsmodells, nämlich das sogenannte Bestellerprinzip. Es besagte, dass die Provision von dem getragen werden muss, der den Makler auch beauftragt hat. Nun wird dieses Modell jedoch durch das neue Gesetz abgelöst. Ab sofort müssen beide Parteien die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, ganz gleich, wer den Auftrag erteilt hat.
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