Neu­re­ge­lung bei der Maklerprovision

Eini­ge Kauf­wil­li­ge haben sicher­lich schon dar­auf gewar­tet, dass die­ses Gesetz end­lich in Kraft tritt: Ab dem 23. Dezem­ber 2020 wer­den die Mak­ler­kos­ten bei der Ver­mitt­lung von Kauf­ver­trä­gen über Woh­nun­gen und Ein­fa­mi­li­en­häu­ser zur Hälf­te geteilt. Das bedeu­tet, dass gera­de Käu­fer ordent­lich spa­ren können.