Neu­es Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) ist gültig

Es ist also soweit. Das GEG ist gül­tig! Seit dem 1. Novem­ber 2020 gilt das neue Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG). Es bringt die Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung, das Ener­gie­ein­spar­ge­setz und das Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Wär­me­ge­setz zusam­men und soll so ein gro­ßer Schritt in Rich­tung Nach­hal­tig­keit und Kli­ma­schutz sein. Die Regeln zur Ener­gie­ef­fi­zi­enz und zur Nut­zung von erneu­er­ba­ren Ener­gien wer­den durch das Gesetz auf­ein­an­der abge­stimmt. Und es gibt wie­der eini­ges, das beach­tet wer­den muss. Hier die Regeln im Überblick.

Das neue GEG im Überblick:

Den größ­ten Teil der Ener­gie in pri­va­ten Haus­hal­ten ver­braucht das Hei­zen, dar­um gibt es hier auch so ein gro­ßes Ein­spar­po­ten­zi­al. Bau­her­ren müs­sen in Zukunft zum Hei­zen min­des­tens eine Form der erneu­er­ba­ren Ener­gie nut­zen, also eine der fol­gen­den Vari­an­ten installieren: 

  • Pho­to­vol­ta­ik
  • Solar­wär­me
  • Kraft-Wär­me-Kopp­lungs­an­la­ge (z.B. eine Brenn­stoff­zel­len­hei­zung, in der Bio­me­than zu Strom und Wär­me umge­wan­delt wird)
  • Fern- oder Abwär­me verwenden 

Selbst pro­du­zier­ter Strom wird dabei Lei­der nicht mit angerechnet.

Was in Zukunft ver­bo­ten ist

Inef­fi­zi­en­te Hei­zun­gen dür­fen nicht mehr betrie­ben wer­den. Das Hei­zen mit Heiz­öl oder Koh­le ist ab 2026 nur noch aus­nahms­wei­se zuläs­sig. Kes­sel mit einem Alter von mehr als 30 Jah­ren müs­sen aus­ge­tauscht werden.

Was an Wich­tig­keit gewinnt:

Wer kauft oder umfas­send saniert, der muss eine Ener­gie­be­ra­tung in Anspruch neh­men. Der Bera­ter kann frei gewählt wer­den. Die Bera­tung erfolgt kos­ten­los, muss jedoch von einem qua­li­fi­zier­ten Ener­gie­be­ra­ter durch­ge­führt wer­den. Eine grö­ße­re Bedeu­tung bekommt der Ener­gie­aus­weis eines Gebäu­des. Die Berech­nun­gen müs­sen ein­seh­bar sein. Die CO2-Emis­sio­nen des Gebäu­des müs­sen im Ener­gie­aus­weis ange­ge­ben wer­den. Auch Mak­ler müs­sen nun einen Aus­weis vor­le­gen, wenn sie Inter­es­sen­ten eine Immo­bi­lie zei­gen. Die Aus­stel­ler von Ener­gie­aus­wei­sen müs­sen adäqua­te Metho­den zur Sanie­rung emp­feh­len. Die Ener­gie­ef­fi­zi­enz wird sich noch deut­li­cher als bis­her auf den Wert der Immo­bi­lie auswirken.

Die guten Nachrichten:

Im Gesetz ist ver­an­kert, mit wel­cher staat­li­chen För­de­rung Bau­her­ren rech­nen kön­nen: 45% der Inves­ti­tio­nen für kli­ma­freund­li­che Heiz­tech­nik oder Wär­me­däm­mung wer­den über­nom­men. Alter­na­tiv sind steu­er­li­che Ver­güns­ti­gun­gen mög­lich. Das neue GEG gilt für alle Bau­vor­ha­ben, die nach dem 1. Novem­ber 2020 bean­tragt oder ange­zeigt werden.