Kontakt
Patrik Merz
Immobilienverwalter
+49 176 22089704
info@wohnwelten-verwaltung.de
Es ist also soweit. Das GEG ist gültig! Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es bringt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und soll so ein großer Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz sein. Die Regeln zur Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien werden durch das Gesetz aufeinander abgestimmt. Und es gibt wieder einiges, das beachtet werden muss. Hier die Regeln im Überblick.
Das neue GEG im Überblick:
Den größten Teil der Energie in privaten Haushalten verbraucht das Heizen, darum gibt es hier auch so ein großes Einsparpotenzial. Bauherren müssen in Zukunft zum Heizen mindestens eine Form der erneuerbaren Energie nutzen, also eine der folgenden Varianten installieren:
Selbst produzierter Strom wird dabei Leider nicht mit angerechnet.
Was in Zukunft verboten ist
Ineffiziente Heizungen dürfen nicht mehr betrieben werden. Das Heizen mit Heizöl oder Kohle ist ab 2026 nur noch ausnahmsweise zulässig. Kessel mit einem Alter von mehr als 30 Jahren müssen ausgetauscht werden.
Was an Wichtigkeit gewinnt:
Wer kauft oder umfassend saniert, der muss eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Der Berater kann frei gewählt werden. Die Beratung erfolgt kostenlos, muss jedoch von einem qualifizierten Energieberater durchgeführt werden. Eine größere Bedeutung bekommt der Energieausweis eines Gebäudes. Die Berechnungen müssen einsehbar sein. Die CO2-Emissionen des Gebäudes müssen im Energieausweis angegeben werden. Auch Makler müssen nun einen Ausweis vorlegen, wenn sie Interessenten eine Immobilie zeigen. Die Aussteller von Energieausweisen müssen adäquate Methoden zur Sanierung empfehlen. Die Energieeffizienz wird sich noch deutlicher als bisher auf den Wert der Immobilie auswirken.
Die guten Nachrichten:
Im Gesetz ist verankert, mit welcher staatlichen Förderung Bauherren rechnen können: 45% der Investitionen für klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung werden übernommen. Alternativ sind steuerliche Vergünstigungen möglich. Das neue GEG gilt für alle Bauvorhaben, die nach dem 1. November 2020 beantragt oder angezeigt werden.
Immobilienverwalter
+49 176 22089704
info@wohnwelten-verwaltung.de