Zwi­schen den Autos muss nicht gestreut werden

Die Streu­pflicht auf einem Super­markt­park­platz erstreckt sich im Regel­fall nicht auf den Bereich zwi­schen den abge­stell­ten Fahr­zeu­gen. Es reicht, den Weg von und zu den Autos schnee- und eis­frei zu halten.

Hin­ter­grund: Kun­din rutscht beim Aus­stei­gen aus und stürzt.