Zwischen den Autos muss nicht gestreut werden
Die Streupflicht auf einem Supermarktparkplatz erstreckt sich im Regelfall nicht auf den Bereich zwischen den abgestellten Fahrzeugen. Es reicht, den Weg von und zu den Autos schnee- und eisfrei zu halten.
Hintergrund: Kundin rutscht beim Aussteigen aus und stürzt.